Jetzt Mitglied werden im Karnevalsverein Neu-Listernohl 1947 e.V.
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Datenschutzbestimmungen
Ich willige ein, dass der Karnevalsverein als verantwortliche Stelle, die o.g. personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Funktion im verein und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung von Daten an die Dachorganisation und Verbände findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation. Eine Datenübermittlung an Dritte außerhalb der Verbände und Dachorganisationen findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Jedes Mitglied hat ihm Rahmen der Vorgaben des Datenschutzgesetzes / Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat jedes Mitglied im Falle von fehlerhaften Daten ein Korrekturrecht.

Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen
Ich willige ein, dass im Rahmen von Karnevalsveranstaltungen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen, Berichte in Printmedien, Social Media und auf der Internetseite www.kvnl.de und auf den Seiten der übergeordneten Verbände des KVNL unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ermäßigungen der Mitgliedsbeiträge
Die Ermäßigungstarife sind nur in Verbindung mit einer aktuellen Schüler- oder Studentenbescheinigung und jeweils nur für ein jahr gültig. Der Kinderbeitrag gilt bis einschließlich 15 Jahre. Ab dem 16. Lebensjahr gilt der Erwachsenentarif.

Hinweise für aktive Tänzerinnen und Tänzer
Bei gesundheitlichen Risiken oder chronischen Erkrankungen (z.B. Asthma, Allergien, Diabetes etc.) muss der Übungsleiter informiert werden.

Widerrufsrecht
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Anerkennung der Satzungen
Gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 2 der Vereinssatzung erkennt das aufzunehmende Mitglied mit Absenden des o. a. Beitrittsformulars die vereinssatzung und die Satzungen der in der Vereinssatzung aufgeführten verbände an. Auf weitere Pflichten und Rechte der Mitglieder gem. § 12 der Vereinssatzung wird hiermit besonders hingewiesen

Jahreshauptversammlung
Über die endgültige Aufnahme jedes Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung einmal im Jahr.